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Unsere Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Allgemeines

  • Den Geschäftsbeziehungen zwischen bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. und dem Auftraggeber liegen die nachstehend genannten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt sind. Der Auftraggeber erkennt die AGB mit seiner Unterzeichnung unseres Formulars „Vollmacht“ in allen Punkten und Bestimmungen voll an.
  • Die AGB gelten auch für alle künftigen Aufträge des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. hierauf nicht in jedem Falle Bezug nimmt.

§2 Angebote

  • Angebote usw. dürfen Dritten, insbesondere Mitbewerbern, nicht zugänglich gemacht und nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Bei Nichtannahme des Angebotes sind diese unverzüglich zurückzugeben.
  • Für Fotos und sonstige Projektierungsleistungen, die vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Das Eigentum geht nach Bezahlung des Entgelts auf den Auftraggeber über.

§3 Bestellung und Auftragsbestätigung

  • Die Bestellung wird durch die Unterschrift des Auftraggebers bei bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. verbindlich. Etwaige Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich an bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. bekannt zu geben. Mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. schriftlich bestätigt wurden.
  • Die abgegebene Auftragsbestätigung beginnt an dem Tage, an dem der Auftrag in technischer, gestalterischer oder organisatorischer Hinsicht begonnen wird. Dazu gehören auch die Leistung einer Anzahlung in bar i. H. v. 50% der vorläufigen Bestattungskosten, jedoch mind. 500,00 € und die Erteilung der Genehmigung durch Behörden und Dritte.  Erfolgt keine Anzahlung, kann bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. den Auftrag ablehnen und eine Bearbeitungsumlage i. H. von mindestens 10% zzgl. MwSt. (mind. jedoch 350,00 €) aus den vereinbarten Leistungen bar erheben. Bei Überführungen ins Ausland sind die Bestattungskosten nach Auftragserteilung sofort in zu entrichten.
  • Ereignisse höherer Gewalt berechtigen bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K., auch innerhalb eines Verzuges, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. wird dem Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt informieren. Der höheren Gewalt stehen alle unvorhersehbaren Umstände gleich, die bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. die Erfüllung des Auftrages wesentlich erschweren oder aber gänzlich unmöglich machen.
  • Die Änderung der Ausführung, die sich als technisch und organisatorisch notwendig erweisen und unter Berücksichtigung der Interessen von bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. für den Auftraggeber zumutbar sind, bleibt vorbehalten.
  • Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Soweit eine Genehmigung durch bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. beschafft wird, eine Grabnutzung bestellt oder eine Kremation beauftragt wird, handelt bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. im Namen des Auftraggebers und erledigt somit lediglich einen Geschäftsbesorgungsauftrag. Die Kosten der beauftragten Leistungen trägt in jedem Falle der Auftraggeber.
  • Notwendige Änderungen, auch aufgrund behördlicher Auflagen, gelten als Auftragserweiterung.
  • Evtl. erforderliche Fremdleistungen können von bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. auf Rechnung des Auftraggebers in Auftrag gegeben werden. Eine besondere Zustimmung des Auftraggebers ist nicht erforderlich.bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K.

§4 Lieferung

  • Der Versand oder Transport erfolgt in der Regel auf Rechnung und Gefahr von bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. Die Kosten für eine zusätzlich gewünschte Transportversicherung trägt der Auftraggeber. Transportschäden müssen unverzüglich durch Tatbestandsaufnahme gegenüber bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. festgestellt werden.
  • Rügen wegen offensichtlicher Mängel kann bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. nur dann berücksichtigen, wenn der Auftraggeber sie bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. unmittelbar vor Versenkung des Sarges bzw. der Urne anzeigt. Alternativ kann auch binnen zwei Wochen der Fotobeweis erbracht werden.

§5 Zusatzbestimmungen

  • Unsere Bestattungskostenrechnung ist 21 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar, falls in ihr kein anderes Fälligkeitsdatum bestimmt ist.
  • Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes ab dem 22. Tag zu berechnen. Ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen.
  • Gegen unsere Rechnungsforderungen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
  • Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte handelt bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. ausschließlich im Auftrag, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
  • Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beträgen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf Anforderung von bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. unverzüglich nachzuzahlen.
  • Der Auftraggeber erklärt, dass er davon in Kenntnis gesetzt ist, dass die durch den vorstehenden Auftrag entstehenden Forderungen an ein Finanz-Factoring Unternehmen sowie an ein refinanzierendes Institut abgetreten werden können. Der Auftraggeber stimmt dem ausdrücklich zu.
  • Es besteht die Möglichkeit auf Ratenzahlung in Höhe von 3, 6, 9 bis 72 Monaten. Voraussetzung hierfür ist entsprechende Bonität bzw. Bonitätssicherheit des Auftraggebers.
  • bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. ist dazu berechtigt, die Bonität bzw. die Bonitätssicherheit des Auftraggebers jederzeit zu überprüfen.
  • Der Auftraggeber willigt ein, dass der Name, das Alter des Verstorbenen sowie der Beisetzungsmonat auf unserer Internetseite veröffentlicht wird. Wird dies vom Auftraggeber nicht gewünscht, bedarf es seiner ausdrücklichen schriftlichen Erklärung.
  • Die Aufgeführten Einzelpreise sind nur gültig, wenn die Bestattung in vollem, wie im Kostenangebot vereinbarten Umfang von bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. durchgeführt wird. Sollte die Bestattung von einem anderen Unternehmen als von bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. durchgeführt werden, so können sich die Preise der einzeln aufgeführten Positionen gänzlich ändern. Dies begründet sich aus der Mischkalkulation als/ des Gesamtauftrag/es 

§6 Kündigung

  • a) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen (falls die Kündigung bzw. Nichtausführung von bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. nicht zu vertreten ist), jedoch unter Abzug unserer durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen oder unseres durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erzielten Erwerbs. 

    Stattdessen kann bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. als Pauschale 10% (mindestens jedoch 350,00 €) der Vertragssumme (aus eigener Leistung) verlangen. Weitergehende Ansprüche behält sich bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. vor.

§7 Regelungen

  • Die Regelungen zu §5 und §6 schließen nicht aus ,dass uns überhaupt kein Schaden oder nur eine geringer Schaden bzw. Vermögensnachteil entstanden ist.
§8 Haftung
  • bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

    Die gleiche Begrenzung gilt für die Haftung, soweit bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche, die nicht innerhalb von sieben Tagen nach Eintritt des Schadens bei uns angezeigt wurden. Im Übrigen ist unsere Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
  • Das Mitfahren zum oder vom Friedhof oder Krematorium in Bestattungsfahrzeugen ist generell nicht gestattet. Sonstige Beförderungen des Auftraggebers von Trauergästen oder Dritten erfolgen auf eigene Gefahr. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dieses den Mitfahrern vor Antritt der Fahrt mitzuteilen.
§9 Schlussbestimmungen
  • Der Gerichtsstand für beide Teile ist das Amtsgericht Jena.
    Inhaber: Sascha Witt-Speer, bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K., HRA 501915
    FA Eisenach, USt.-IdNr.: DE 243891666
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. bestattungs-kultur in Wutha-Farnroda e.K. und der Auftragnehmer sind vielmehr verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt

    (Salvatorische Klausel). Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

Stand: April 2007

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