Was ist eine Sozialbestattung nach § 74 SGB XII?
Wer darf einen Antrag für eine Sozialbestattung stellen
Der Antrag auf eine Sozialbestattung kann sowohl von den Erben als auch von unterhaltsverpflichteten Personen sowie denjenigen gestellt werden, die gemäß der Bestattungsordnung für die Kosten aufkommen müssen.
Bestattungspflichtige der Rangfolge nach sind
- 1.) Der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- 2.) Die volljährigen Kinder des Verstorbenen
- 3.) Die Eltern des Verstorbenen
- 4.) Die volljährigen Geschwister des Verstorbenen
- 5.) Die Großeltern des Verstorbenen
- 6.) Grundsätzlich vorrangig bestattungspflichtig sind die Erben
Die in der Rangfolge genannten Personen sind grundsätzlich zur Bestattung verpflichtet.
Kosten einer Sozialbestattung in Thüringen?
Sie tragen die Verantwortung für die Beauftragung eines Bestattungsunternehmens. Dafür erhalten Sie eine Kostenübernahmeerklärung vom Sozialamt gemäß § 74 SGB XII. Diese Erklärung gewährleistet in der Regel eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger für das Bestattungsunternehmen. Mithilfe dieser Kostenübernahmeerklärung können Sie die Bestattungsmodalitäten frei mit uns vereinbaren. Des Weiteren erhalten Sie eine Kostenübernahmeerklärung für den Friedhof und gegebenenfalls auch für das Krematorium.
Wir akzeptieren Aufträge für Sozialbestattungen auch ohne die Vorlage dieser Bescheinigung, da viele Ämter Anträge nicht zeitnah bearbeiten.
Was passiert bei einer Erbausschlagung?
Eine etwaige Ablehnung der Erbschaft entbindet grundsätzlich nicht von dieser Verpflichtung. Sollte sich ein Bestattungspflichtiger nicht um die Bestattung kümmern oder diese ablehnen, wird das zuständige Ordnungs- oder Gesundheitsamt beauftragt, die erforderliche Bestattung durchzuführen. Die entstandenen Kosten werden dann im Nachhinein von der zuständigen Behörde vom Bestattungspflichtigen zurückgefordert.
Personen, die nicht in einem der oben genannten Verwandtschaftsverhältnisse stehen, haben kein Anrecht auf die Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt. Sie sind auch nicht zur Bestattung verpflichtet.
Ablauf einer Sozialbestattung in Thüringen?
Sollten Ihre finanziellen Mittel für die Bestattung eines Verwandten in Wutha-Farnroda, Thüringen, nicht ausreichen, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem örtlichen Sozialamt in Verbindung zu setzen, um eine Sozialbestattung zu beantragen. Das Sozialamt in Wutha-Farnroda wird Ihnen schnellstmöglich alle Fragen bezüglich des weiteren Vorgehens beantworten. Als zusätzliche Unterstützung können Sie sich auch vertrauensvoll an bestattungs-kultur wenden.
Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung bei allen weiteren Schritten zur Verfügung, vereinbaren gerne einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Sozialamts und unterstützen Sie beim Ausfüllen des Antrags auf Übernahme der Bestattungskosten.
Welche Rechte haben Sie bei einer Sozialbestattung?
Für Sozialbestattungen in Thüringen sollte die Ausstattung grundsätzlich keinen Unterschied zu einer regulären Bestattung im schlichten Rahmen aufweisen. Sie haben die freie Wahl, ob Sie eine Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung für Ihren verstorbenen Angehörigen wünschen. Ebenso können Sie den Bestatter Ihrer Wahl sowie den Friedhof frei auswählen. Lediglich das Krematorium kann vom Sozialamt vorgegeben werden. Ihnen steht uneingeschränkt das Recht auf Kostenübernahme für eine Trauerfeier zu.